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Arbeitsrecht

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit: Tabellen, Berechnung & alle 11 Branchen [2026]

Was sind Branchenzuschläge, wann stehen sie Ihnen zu und wie hoch fallen sie in Ihrer Branche aus? Alle aktuellen Prozentsätze, ein Berechnungsbeispiel und die wichtigsten Änderungen durch das neue GVP-DGB-Tarifwerk 2026.

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Tom Kussmann
Gründer
Datum: 2026-04-16Lesezeit: 12 min

Branchenzuschläge auf einen Blick

  • Was: Prozentualer Aufschlag auf den tariflichen Stundenlohn, der mit zunehmender Einsatzdauer stufenweise steigt.
  • Ziel: Schrittweise Angleichung an das Lohnniveau der Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb.
  • Branchen: Genau 11 Branchen haben einen Tarifvertrag über Branchenzuschläge (TV BZ).
  • Höchster Zuschlag: Chemische Industrie mit bis zu +67 % (EG 1–2b), Metall/Elektro mit +65 % (alle EG).
  • 6 Stufen: Von Stufe 1 (ab Einsatzbeginn bzw. nach 6 Wochen) bis Stufe 6 (nach 15 Monaten).
  • Neu 2026: Einheitliches GVP-DGB-Tarifwerk, +9 % Lohnerhöhung bis April 2027, Deckelung im TV BZ ME steigt auf 95 % bis 2029.

Was sind Branchenzuschläge – und warum gibt es sie?

Definition

Ein prozentualer Aufschlag auf den tariflichen Stundenlohn von Leiharbeitnehmern, der mit zunehmender Einsatzdauer beim selben Kunden stufenweise steigt. Ziel ist die schrittweise Angleichung an das Lohnniveau der Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb.

§ 8 Abs. 4 AÜG, GVP/DGB-Tarifverträge

Wer über eine Zeitarbeitsfirma in einem Industriebetrieb arbeitet, hat in vielen Fällen Anspruch auf einen Branchenzuschlag. Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 8 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Normalerweise hätten Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten beim selben Kunden Anspruch auf Equal Pay – also auf exakt die gleiche Vergütung wie vergleichbare Festangestellte. Branchenzuschläge ermöglichen es den Tarifparteien, diese Frist auf bis zu 15 Monate zu verlängern, wenn dafür eine schrittweise Gehaltsangleichung in sechs Stufen erfolgt.

Die Tarifverträge zu Branchenzuschlägen werden zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf Arbeitgeberseite und der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit auf Arbeitnehmerseite ausgehandelt. Diese Konstellation ist in Deutschland einmalig: Alle acht DGB-Gewerkschaften verhandeln gemeinsam als eine Einheit.

Branchenzuschlag vs. Equal Pay: Der entscheidende Unterschied

Weit verbreitetes Missverständnis

Viele Zeitarbeitnehmer gehen davon aus, dass sie mit Erreichen der höchsten Branchenzuschlagsstufe automatisch genauso viel verdienen wie die Festangestellten neben ihnen. Das stimmt so nicht.

Tarifliches Equal Pay (über Branchenzuschläge) bedeutet: Ihre Vergütung nähert sich dem Tarifniveau der jeweiligen Branche an – nicht dem individuellen Gehalt eines bestimmten Kollegen.

Gesetzliches Equal Pay nach § 8 Abs. 1 AÜG verlangt dagegen die vollständige Gleichstellung mit einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer, einschließlich aller Zuschläge, Prämien und Sachleistungen.

In der Praxis erhalten viele Festangestellte übertarifliche Zulagen, die über dem Branchentarif liegen. Die Gehaltslücke kann also selbst nach Stufe 6 bestehen bleiben – wenn auch deutlich kleiner als ohne Branchenzuschlag.

 Gesetzliches Equal PayTarifliches Equal Pay (TV BZ)
Rechtsgrundlage§ 8 Abs. 1 + § 8 Abs. 4 S.1 AÜG§ 8 Abs. 4 S.2 AÜG
Max. Abweichungsfrist9 Monate15 Monate
VergleichsmaßstabIndividueller vergleichbarer MitarbeiterTarifniveau der Einsatzbranche
UmfasstAlle EntgeltbestandteileProzentualer Zuschlag auf Basislohn
Verbreitung in der PraxisSelten (schwer administrierbar)Standard in abgedeckten Branchen

Welche Branchen haben Branchenzuschläge? Vollständige Übersicht

Aktuell existieren genau 11 Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ). In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine neuen Branchen hinzugefügt. Für Sektoren wie IT, Baugewerbe, Einzelhandel, Logistik, Gastronomie und Pflege gibt es trotz gelegentlicher Spekulationen keinen TV BZ.

Nr.BrancheKurzbezeichnungGewerkschaftMax. Zuschlag
1Metall- und ElektroindustrieTV BZ MEIG Metall+65 %
2Chemische IndustrieTV BZ ChemieIG BCE+67 %
3Kunststoff verarbeitende IndustrieTV BZ KunststoffIG BCE+38 %
4Kautschuk verarbeitende IndustrieTV BZ KautschukIG BCE+22 %
5Holz und Kunststoff verarb. IndustrieTV BZ HKIG Metall+44 %
6Textil- und BekleidungsindustrieTV BZ TBIG Metall+27 %
7Schienenverkehr (Eisenbahn)TV BZ EisenbahnEVG+25 %
8Papier, Pappe und Kunststoffe verarb.TV BZ PPKver.di+39 %
9Druckindustrie (gewerblich)TV BZ Druckver.di+50 %
10Kali- und SteinsalzbergbauTV BZ KSIG BCE+36 %
11Papier erzeugende Industrie (gewerbl.)TV BZ PEIG BCE+35 %

Hinweis

Die Schienenfahrzeugindustrie fällt unter den TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie), nicht unter einen eigenen Tarifvertrag. Die Deutsche Bahn wird durch den TV BZ Eisenbahn abgedeckt.

Das Stufenmodell erklärt: Vom ersten Tag bis Stufe 6

Branchenzuschläge folgen einem Sechs-Stufen-Modell, das den Zuschlag in Abhängigkeit von der Einsatzdauer beim selben Kunden schrittweise erhöht. Je länger Sie bei einem Entleiher arbeiten, desto höher fällt der prozentuale Aufschlag auf Ihren tariflichen Grundlohn aus.

Wichtige Änderung seit 2023

In den drei IG-Metall-Branchen (Metall/Elektro, Holz/Kunststoff und Textil/Bekleidung) wurde der Beginn der ersten Stufe auf ab dem ersten Einsatztag vorgezogen. Wer heute in einem Metallbetrieb als Leiharbeiter anfängt, erhält sofort 15 Prozent mehr als den Basislohn – nicht erst nach sechs Wochen.

TV BZ ME – Metall- und Elektroindustrie

Der TV BZ ME ist der mit Abstand relevanteste Branchenzuschlagstarifvertrag und deckt die größte Zahl an Leiharbeitnehmern ab. Die Zuschläge gelten einheitlich für alle Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 9).

StufeAuslöserZuschlag
1Ab dem ersten Einsatztag+15 %
2Nach dem 3. vollendeten Monat+20 %
3Nach dem 5. vollendeten Monat+30 %
4Nach dem 7. vollendeten Monat+45 %
5Nach dem 9. vollendeten Monat+50 %
6Nach dem 15. vollendeten Monat+65 %

Deckelungsregel: Der Zuschlag wird so begrenzt, dass die Gesamtvergütung 90 % des regulären Stundenlohns eines vergleichbaren Festangestellten nicht übersteigt. Diese Grenze wird reformiert: Ab 2028 steigt sie auf 92,5 %, ab 2029 auf 95 %.

TV BZ Chemie – Chemische Industrie

Die chemische Industrie weist mit +67 % in der höchsten Stufe für EG 1–2b den branchenübergreifend höchsten Maximalzuschlag auf. Allerdings sind die Sätze nach Entgeltgruppen differenziert – für höher qualifizierte Tätigkeiten (EG 6–9) fallen die Zuschläge deutlich geringer aus.

StufeAuslöserEG 1–2bEG 3–5EG 6–9
1Nach 6 Wochen+15 %+10 %+4 %
2Nach 3 Monaten+20 %+14 %+6 %
3Nach 5 Monaten+30 %+21 %+8 %
4Nach 7 Monaten+45 %+31 %+16 %
5Nach 9 Monaten+53 %+35 %+20 %
6Nach 15 Monaten+67 %+45 %+24 %

Alle Branchen: Maximale Zuschläge im Vergleich

Die folgende Vergleichstabelle zeigt die maximalen Zuschlagssätze (Stufe 6, nach 15 Monaten) über alle 11 Branchen hinweg:

BrancheMax. Zuschlag (niedrigste EG)Max. Zuschlag (höchste EG)
Chemische Industrie67 %24 %
Metall- und Elektroindustrie65 %65 %
Druckindustrie50 %0 %
Holz und Kunststoff44 %44 %
Tapetenindustrie (PPK)39 %39 %
Kunststoff verarbeitend38 %20 %
Papier erzeugend35 %22 %
Kali-/Steinsalzbergbau (Untertage)33 %30 %
PPK verarbeitend32 %32 %
Textil- und Bekleidung27 %27 %
Eisenbahn25 %17 %
Kautschuk22 %15 %

Besonderheiten einzelner Branchen

  • In der Druckindustrie erhalten höhere Entgeltgruppen (EG 6–9) keinerlei Zuschlag.
  • Im Kali- und Steinsalzbergbau wird zwischen Über- und Untertagearbeit unterschieden.
  • Der TV BZ PPK (Papier, Pappe) beginnt bereits nach 4 Wochen statt nach 6 Wochen.

Branchenzuschläge berechnen: Schritt für Schritt mit Beispiel

Die Berechnung selbst ist unkompliziert: Der Branchenzuschlag wird als Prozentsatz auf den tariflichen Stundenlohn (Stundentabellenentgelt) Ihrer Entgeltgruppe aufgeschlagen. Welcher Prozentsatz gilt, hängt von zwei Faktoren ab – Ihrer Branche und der kumulierten Einsatzdauer beim selben Kunden.

Berechnungsbeispiel: Metallbranche, EG 1

Ein Leiharbeitnehmer wird im Januar 2026 einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie zugewiesen. Er ist in Entgeltgruppe 1 eingestuft. Der tarifliche Grundlohn ab 1. Januar 2026 beträgt 14,96 EUR pro Stunde.

EinsatzdauerStufeZuschlagStundenlohn
Ab dem 1. TagStufe 1+15 %17,20 EUR
Ab dem 4. MonatStufe 2+20 %17,95 EUR
Ab dem 6. MonatStufe 3+30 %19,45 EUR
Ab dem 8. MonatStufe 4+45 %21,69 EUR
Ab dem 10. MonatStufe 5+50 %22,44 EUR
Ab dem 16. MonatStufe 6+65 %24,68 EUR

Das ergibt eine Steigerung von 14,96 EUR auf 24,68 EUR – ein Plus von rund 65 Prozent über einen Zeitraum von 15 Monaten.

Wichtige Berechnungsregeln

Einige Regeln, die bei der Berechnung immer wieder Fragen aufwerfen:

  • Der Zuschlag wird ausschließlich auf den tariflichen Stundenlohn berechnet – nicht auf Überstundenvergütung, Nachtschichtzulagen oder Erschwerniszuschläge.
  • Branchenzuschläge werden während Krankheit (Entgeltfortzahlung), Urlaub und an Feiertagen gezahlt, da sie ein fester Entgeltbestandteil sind.
  • Sie dürfen nicht gegen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Erschwerniszuschläge verrechnet werden.
  • Gegen übertarifliche Zulagen darf der Arbeitgeber sie allerdings nach § 2 Abs. 5 TV BZ anrechnen.

Die Unterbrechungsregel

Drei-Monats-Regel bei Unterbrechungen

Wird der Einsatz beim selben Kunden unterbrochen, gilt: Unterbrechungen von drei Monaten oder weniger werden zusammengerechnet – die angesammelte Einsatzzeit bleibt erhalten und die Stufenprogression läuft dort weiter, wo sie aufgehört hat. Beträgt die Unterbrechung mehr als drei Monate, beginnt die Stufenzählung wieder bei null.

Neues Tarifwerk 2026: Was sich für Zeitarbeitnehmer ändert

Das Jahr 2026 markiert einen Umbruch für die Tariflandschaft in der Zeitarbeit. Drei Entwicklungen sind besonders relevant.

Der neue GVP-DGB-Tarifvertrag

Im Dezember 2023 fusionierten die beiden großen Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Die Folge: Sämtliche bisherigen BAP-DGB- und iGZ-DGB-Tarifverträge wurden in ein einheitliches Tarifwerk überführt, das seit dem 1. Januar 2026 gilt. Für ehemalige iGZ-Mitglieder gelten Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2027.

Lohnerhöhung: +9 % in drei Stufen

Die im September 2025 vereinbarte Tarifrunde bringt den rund 650.000 tarifgebundenen Leiharbeitnehmern eine Gesamterhöhung von etwa 9 Prozent über 24 Monate:

  • +2,99 % ab 1. Januar 2026
  • +2,5 % ab 1. September 2026
  • +3,5 % ab 1. April 2027

Reform des TV BZ ME: Deckelung steigt bis 2029

Im November 2025 einigten sich GVP und IG Metall auf einen reformierten TV BZ ME mit einer zentralen Neuerung: Die bisherige Deckelung bei 90 % des Referenzlohns wird schrittweise angehoben – auf 92,5 % ab 2028 und 95 % ab 2029. Damit verringert sich der sogenannte Eingliederungsabschlag spürbar. Die neue Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2030 und kann bis dahin nicht gekündigt werden.

Häufige Probleme: Worauf Sie bei Ihrer Lohnabrechnung achten sollten

In Foren und juristischen Beratungsportalen tauchen bestimmte Probleme mit Branchenzuschlägen immer wieder auf.

Nichtzahlung oder Verweigerung

Die mit Abstand häufigste Beschwerde: Arbeitnehmer erfahren gar nicht, dass ihnen ein Branchenzuschlag zusteht, oder ihnen wird erklärt, der Zuschlag sei im genannten Stundenlohn bereits enthalten. Andere bekommen zu hören, der Einsatzbetrieb sei nicht tarifgebunden und daher gebe es keinen Zuschlag.

Wichtig

Branchenzuschläge gelten unabhängig davon, ob der Einsatzbetrieb selbst tarifgebunden ist. Entscheidend ist allein die Branchenzugehörigkeit.

Unzulässige Verrechnung

Manche Zeitarbeitsfirmen verrechnen den Branchenzuschlag mit zuvor gezahlten übertariflichen Zulagen – was unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Eine Verrechnung mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Erschwerniszuschlägen ist dagegen ausdrücklich unzulässig. Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung genau, wenn sich nach Erreichen einer neuen Zuschlagsstufe an Ihrem Nettolohn nichts ändert.

Falsche Eingruppierung

Leiharbeitnehmer berichten wiederholt, dass sie in eine niedrigere Entgeltgruppe eingestuft werden, als es ihrer tatsächlichen Tätigkeit entspricht. Da die Höhe des Branchenzuschlags in einigen Branchen (Chemie, Kunststoff, Kautschuk) nach Entgeltgruppe differenziert ist, führt eine falsche Einstufung zu einem doppelten Nachteil: niedrigerer Grundlohn und niedrigerer Zuschlagsprozentsatz.

Was Sie tun können

1

Lohnabrechnung abgleichen

Gleichen Sie Ihre monatliche Lohnabrechnung mit den oben genannten Tabellen ab.

2

Einsatzdauer dokumentieren

Dokumentieren Sie Ihre Einsatzdauer beim aktuellen Kunden lückenlos.

3

Gewerkschaft kontaktieren

Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft – insbesondere die IG Metall bietet umfassende Unterstützung. In NRW steht mit der Servicestelle Faire Zeitarbeit NRW (Telefon: 0211/837 1925) eine kostenlose Beratungsstelle zur Verfügung.

4

Ansprüche geltend machen

Im Zweifel können Sie Ansprüche auch rückwirkend vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

Die Stufenleiter in der Realität: Warum viele Arbeitnehmer nie oben ankommen

Das Stufenmodell der Branchenzuschläge sieht auf dem Papier überzeugend aus: Nach 15 Monaten liegt der Zuschlag bei bis zu 67 Prozent. Die Realität am Arbeitsmarkt erzählt allerdings eine andere Geschichte.

Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) enden rund 31 Prozent aller Zeitarbeitsverhältnisse innerhalb des ersten Monats. Mehr als die Hälfte endet innerhalb von drei Monaten. Das bedeutet: Die Mehrheit der Leiharbeitnehmer kommt über Stufe 1 oder Stufe 2 gar nicht hinaus.

Strukturelle Kritik

Diese Diskrepanz zwischen dem Versprechen progressiver Lohnangleichung und der Realität extrem kurzer Einsatzdauern ist der zentrale Kritikpunkt von Gewerkschaftsseite. Die IG BCE formuliert es direkt: Branchenzuschläge seien nur als Übergangslösung akzeptabel – das Ziel bleibe Equal Pay ab dem ersten Arbeitstag.

Häufig gestellte Fragen zu Branchenzuschlägen

Muss mein Einsatzbetrieb tarifgebunden sein, damit ich einen Branchenzuschlag erhalte?
Nein. Branchenzuschläge gelten unabhängig von der Tarifbindung des Einsatzbetriebs. Entscheidend ist allein, dass der Betrieb einer der 11 Branchen mit TV BZ angehört und Sie über einen tarifgebundenen Personaldienstleister beschäftigt sind.
Ab wann bekomme ich einen Branchenzuschlag?
In den drei IG-Metall-Branchen (Metall/Elektro, Holz/Kunststoff, Textil/Bekleidung) ab dem ersten Einsatztag. Im TV BZ PPK und TV BZ Druck nach 4 Wochen. In allen anderen Branchen nach 6 Wochen.
Werden Branchenzuschläge auf Überstunden gezahlt?
In der Regel nein. Der Zuschlag wird auf das Stundentabellenentgelt berechnet. Überstundenzuschläge, Nachtschichtzulagen und Erschwerniszuschläge sind davon nicht betroffen.
Was passiert, wenn mein Einsatz unterbrochen wird?
Bei Unterbrechungen von drei Monaten oder weniger beim selben Kunden wird die bisherige Einsatzdauer zusammengerechnet. Bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten startet die Stufenzählung neu.
Kann mein Arbeitgeber den Branchenzuschlag mit anderen Zahlungen verrechnen?
Nur mit übertariflichen Zulagen (§ 2 Abs. 5 TV BZ). Eine Verrechnung mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erschwerniszuschlägen oder Nachtarbeitszuschlägen ist ausdrücklich unzulässig.
Was ist die Deckelungsregelung?
Bis zum 15. vollendeten Einsatzmonat wird der Branchenzuschlag gedeckelt: Die Gesamtvergütung darf 90 % des regulären Stundenlohns eines vergleichbaren Festangestellten nicht überschreiten (ab 2028: 92,5 %, ab 2029: 95 %). Der Zuschlag darf allerdings auch durch die Deckelung nie auf null reduziert werden.
Bekomme ich den Branchenzuschlag auch im Krankheitsfall und im Urlaub?
Ja. Branchenzuschläge sind ein fester Entgeltbestandteil und werden bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Urlaubs und an Feiertagen weitergezahlt.
Was ändert sich 2026 bei Branchenzuschlägen?
Drei wesentliche Änderungen: Erstens gilt seit Januar 2026 ein einheitliches GVP-DGB-Tarifwerk (nach der Fusion von BAP und iGZ). Zweitens steigen die Basislöhne um insgesamt rund 9 % bis April 2027. Drittens wird die Deckelung im TV BZ ME schrittweise von 90 % auf 95 % bis 2029 angehoben.
Welche Branche hat den höchsten Branchenzuschlag?
Die chemische Industrie mit bis zu +67 % für die Entgeltgruppen 1 bis 2b. Die Metall- und Elektroindustrie liegt mit +65 % (einheitlich für alle EG) knapp dahinter.
Gibt es einen Branchenzuschlag für IT, Logistik oder Pflege?
Nein. Für diese Branchen existiert kein TV BZ. Im IT-Bereich wurde 2017 über einen möglichen Tarifvertrag verhandelt, die Gespräche führten aber zu keinem Ergebnis.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihre Gewerkschaft.

Datenstand: GVP/DGB-Tarifvertrag, IG Metall Tariftabellen, BA-Statistik

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Tom Kussmann
Gründer

Tom Kussmann ist Gründer von Zeitarbeitsfirma24.de. Mit langjähriger Erfahrung, hat er die Plattform aufgebaut, um Transparenz und Vergleichbarkeit in den Markt für Zeitarbeit und Personalvermittlung zu bringen.