Entgelttabelle EG 1–9
Das GVP-DGB-Einheitstarifwerk, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, sieht neun Entgeltgruppen vor. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortungsumfang.
| Entgeltgruppe | Stundenlohn ab 01.01.2026 | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| EG 1 | 14,96 €/h | Einfache Hilfstätigkeiten, Lagerhilfe, Reinigung |
| EG 2 | 15,81 €/h | Angelernte Tätigkeiten, einfache Montage |
| EG 3 | 17,05 €/h | Qualifizierte Anlerntätigkeiten, Maschinenführer |
| EG 4 | 19,84 €/h | Facharbeiter mit Berufsabschluss |
| EG 5 | 21,78 €/h | Spezialisierte Fachkräfte, Teamleitung |
| EG 6 | 23,38 €/h | Techniker, Meister, erfahrene Fachkräfte |
| EG 7 | 25,11 €/h | Hochqualifizierte Fachkräfte, Projektverantwortung |
| EG 8 | 27,33 €/h | Experten, Ingenieure, leitende Fachkräfte |
| EG 9 | 30,10 €/h | Führungskräfte, Spezialisten mit besonderer Verantwortung |
Branchenmindestlohn als Untergrenze
Der Branchenmindestlohn nach § 3a AÜG liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 €/h (West und Ost einheitlich). Er gilt als absolute Untergrenze – auch wenn keine Tarifbindung besteht. EG 1 des GVP-DGB-Tarifwerks entspricht exakt diesem Mindestlohn.
Lohn nach Berufsgruppe
Die tatsächlichen Stundenlöhne variieren je nach Branche, Einsatzbetrieb und Region erheblich. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für häufige Berufsgruppen in der Zeitarbeit auf Basis des GVP-DGB-Tarifwerks und typischer Branchenzuschläge.
| Berufsgruppe | Entgeltgruppe | Stundenlohn (ohne BZ) | Mit Branchenzuschlag |
|---|---|---|---|
| Lagerhelfer / Kommissionierer | EG 1–2 | 14,96–15,81 €/h | 16,00–17,50 €/h |
| Produktionsmitarbeiter Industrie | EG 2–3 | 15,81–17,05 €/h | 17,50–20,00 €/h |
| Elektriker / Elektroniker | EG 4–5 | 19,84–21,78 €/h | 22,00–26,00 €/h |
| Schlosser / Mechatroniker | EG 4–5 | 19,84–21,78 €/h | 22,00–26,00 €/h |
| Buchhalter / kaufm. Sachbearbeiter | EG 3–5 | 17,05–21,78 €/h | 18,00–24,00 €/h |
| IT-Fachkraft (Support/Admin) | EG 5–7 | 21,78–25,11 €/h | 24,00–30,00 €/h |
| Pflegefachkraft | EG 4–6 | 19,84–23,38 €/h | 22,00–28,00 €/h |
| Pflegehelfer | EG 2–3 | 15,81–17,05 €/h | 17,00–20,00 €/h |
| LKW-Fahrer (C/CE) | EG 3–4 | 17,05–19,84 €/h | 19,00–23,00 €/h |
| Ingenieur / Techniker | EG 6–8 | 23,38–27,33 €/h | — |
BZ = Branchenzuschlag. Die Werte sind Richtwerte; individuelle Vereinbarungen können abweichen.
Zuschläge im Überblick
Neben dem Grundentgelt sieht der GVP-DGB-Manteltarifvertrag 2026 folgende Zuschlagssätze vor:
| Zuschlagsart | Satz (% auf Stundengrundlohn) |
|---|---|
| Nachtarbeit (23:00–6:00 Uhr) | 25 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Feiertagsarbeit | 100 % |
| Samstagsarbeit (13:00–24:00) | 10 % |
| Mehrarbeit (über 35 h/Woche) | 25 % |
| Schmutz-/Erschwernis-/Gefahrenzulage | je nach Betriebsvereinbarung |
Zuschläge sind nicht pauschal steuerbefreit
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuerfrei (§ 3b EStG). Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Grundlohn 50 € pro Stunde nicht überschreitet und die Zuschläge auf den tatsächlich geleisteten Stunden basieren. Pauschalvereinbarungen sind in der Regel nicht begünstigt.
Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld
Das GVP-DGB-Tarifwerk 2026 sieht folgende Sonderzahlungen vor:
Urlaubsgeld: Für jeden Urlaubstag wird ein zusätzliches Urlaubsentgelt in Höhe von 50 % des tariflichen Stundenlohns je Urlaubsstunde gezahlt.
Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit:
| Betriebszugehörigkeit | Urlaubstage |
|---|---|
| Bis 1 Jahr | 25 Tage |
| 1–5 Jahre | 27 Tage |
| Über 5 Jahre | 30 Tage |
Weihnachtsgeld: Nach dem GVP-DGB-Tarifwerk besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 50 % und 100 % eines Monatsgrundentgelts.
Equal Pay ab Monat 10
Ab dem ersten Tag des 10. Einsatzmonats beim gleichen Kundenbetrieb gilt der Equal-Pay-Grundsatz: Leiharbeitnehmer müssen mindestens so viel verdienen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Kundenbetriebs.
Das bedeutet in der Praxis:
- Der Verleiher muss den Grundlohn, etwaige Boni und Zulagen des Kundenbetriebs für vergleichbare Tätigkeiten anwenden.
- Sachleistungen (Betriebskantine, Firmenwagen) sind in Geld umzurechnen oder direkt zu gewähren.
- Die Beweislast, dass Equal Pay eingehalten wird, liegt beim Verleiher.
Equal-Pay-Nachweis
Als Leiharbeitnehmer haben Sie das Recht, vom Verleiher Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer zu verlangen. Der Kundenbetrieb ist verpflichtet, dem Verleiher diese Information bereitzustellen.
FAQ
Welcher Stundenlohn steht mir als Zeitarbeitnehmer mindestens zu?
Wie werde ich in eine Entgeltgruppe eingestuft?
Bekomme ich Nacht- und Feiertagszuschläge?
Ab wann bekomme ich Equal Pay?
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Was sind Branchenzuschläge und wie hoch sind sie?
Datenstand: GVP-DGB-Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag 2026, Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Verleiher oder Ihre Gewerkschaft.