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Vergütung & Zuschläge

Lohntabelle Zeitarbeit 2026

Die aktuelle Lohntabelle der Zeitarbeit zeigt alle Entgeltgruppen EG 1–9 des GVP-DGB-Tarifwerks 2026, typische Stundenlöhne nach Berufsgruppe und die wichtigsten Zuschläge auf einen Blick.

Lesezeit: ca. 10 Min.Stand: April 2026GVP-DGB-Manteltarifvertrag 2026
14,96 €/hEinstiegslohn EG 1
19,84 €/hFachkraft EG 4
9Entgeltgruppen

Entgelttabelle EG 1–9

Das GVP-DGB-Einheitstarifwerk, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, sieht neun Entgeltgruppen vor. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortungsumfang.

EntgeltgruppeStundenlohn ab 01.01.2026Typische Tätigkeiten
EG 114,96 €/hEinfache Hilfstätigkeiten, Lagerhilfe, Reinigung
EG 215,81 €/hAngelernte Tätigkeiten, einfache Montage
EG 317,05 €/hQualifizierte Anlerntätigkeiten, Maschinenführer
EG 419,84 €/hFacharbeiter mit Berufsabschluss
EG 521,78 €/hSpezialisierte Fachkräfte, Teamleitung
EG 623,38 €/hTechniker, Meister, erfahrene Fachkräfte
EG 725,11 €/hHochqualifizierte Fachkräfte, Projektverantwortung
EG 827,33 €/hExperten, Ingenieure, leitende Fachkräfte
EG 930,10 €/hFührungskräfte, Spezialisten mit besonderer Verantwortung

Branchenmindestlohn als Untergrenze

Der Branchenmindestlohn nach § 3a AÜG liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 €/h (West und Ost einheitlich). Er gilt als absolute Untergrenze – auch wenn keine Tarifbindung besteht. EG 1 des GVP-DGB-Tarifwerks entspricht exakt diesem Mindestlohn.

Lohn nach Berufsgruppe

Die tatsächlichen Stundenlöhne variieren je nach Branche, Einsatzbetrieb und Region erheblich. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für häufige Berufsgruppen in der Zeitarbeit auf Basis des GVP-DGB-Tarifwerks und typischer Branchenzuschläge.

BerufsgruppeEntgeltgruppeStundenlohn (ohne BZ)Mit Branchenzuschlag
Lagerhelfer / KommissioniererEG 1–214,96–15,81 €/h16,00–17,50 €/h
Produktionsmitarbeiter IndustrieEG 2–315,81–17,05 €/h17,50–20,00 €/h
Elektriker / ElektronikerEG 4–519,84–21,78 €/h22,00–26,00 €/h
Schlosser / MechatronikerEG 4–519,84–21,78 €/h22,00–26,00 €/h
Buchhalter / kaufm. SachbearbeiterEG 3–517,05–21,78 €/h18,00–24,00 €/h
IT-Fachkraft (Support/Admin)EG 5–721,78–25,11 €/h24,00–30,00 €/h
PflegefachkraftEG 4–619,84–23,38 €/h22,00–28,00 €/h
PflegehelferEG 2–315,81–17,05 €/h17,00–20,00 €/h
LKW-Fahrer (C/CE)EG 3–417,05–19,84 €/h19,00–23,00 €/h
Ingenieur / TechnikerEG 6–823,38–27,33 €/h

BZ = Branchenzuschlag. Die Werte sind Richtwerte; individuelle Vereinbarungen können abweichen.

Zuschläge im Überblick

Neben dem Grundentgelt sieht der GVP-DGB-Manteltarifvertrag 2026 folgende Zuschlagssätze vor:

ZuschlagsartSatz (% auf Stundengrundlohn)
Nachtarbeit (23:00–6:00 Uhr)25 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit100 %
Samstagsarbeit (13:00–24:00)10 %
Mehrarbeit (über 35 h/Woche)25 %
Schmutz-/Erschwernis-/Gefahrenzulageje nach Betriebsvereinbarung

Zuschläge sind nicht pauschal steuerbefreit

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuerfrei (§ 3b EStG). Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Grundlohn 50 € pro Stunde nicht überschreitet und die Zuschläge auf den tatsächlich geleisteten Stunden basieren. Pauschalvereinbarungen sind in der Regel nicht begünstigt.

Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld

Das GVP-DGB-Tarifwerk 2026 sieht folgende Sonderzahlungen vor:

Urlaubsgeld: Für jeden Urlaubstag wird ein zusätzliches Urlaubsentgelt in Höhe von 50 % des tariflichen Stundenlohns je Urlaubsstunde gezahlt.

Urlaubsanspruch nach Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitUrlaubstage
Bis 1 Jahr25 Tage
1–5 Jahre27 Tage
Über 5 Jahre30 Tage

Weihnachtsgeld: Nach dem GVP-DGB-Tarifwerk besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und liegt zwischen 50 % und 100 % eines Monatsgrundentgelts.

Equal Pay ab Monat 10

Ab dem ersten Tag des 10. Einsatzmonats beim gleichen Kundenbetrieb gilt der Equal-Pay-Grundsatz: Leiharbeitnehmer müssen mindestens so viel verdienen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Kundenbetriebs.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Der Verleiher muss den Grundlohn, etwaige Boni und Zulagen des Kundenbetriebs für vergleichbare Tätigkeiten anwenden.
  • Sachleistungen (Betriebskantine, Firmenwagen) sind in Geld umzurechnen oder direkt zu gewähren.
  • Die Beweislast, dass Equal Pay eingehalten wird, liegt beim Verleiher.

Equal-Pay-Nachweis

Als Leiharbeitnehmer haben Sie das Recht, vom Verleiher Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer zu verlangen. Der Kundenbetrieb ist verpflichtet, dem Verleiher diese Information bereitzustellen.

FAQ

Welcher Stundenlohn steht mir als Zeitarbeitnehmer mindestens zu?
Mindestens der Branchenmindestlohn nach § 3a AÜG: seit 1. Januar 2026 sind das 14,96 €/h (EG 1 des GVP-DGB-Tarifwerks), einheitlich für Ost und West.
Wie werde ich in eine Entgeltgruppe eingestuft?
Die Eingruppierung richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und Qualifikation. Der Verleiher ist verpflichtet, Sie korrekt einzustufen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach der schriftlichen Begründung oder wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft.
Bekomme ich Nacht- und Feiertagszuschläge?
Ja. Der GVP-DGB-Manteltarifvertrag schreibt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit vor. Die Sätze betragen 25 % (Nacht), 50 % (Sonntag) und 100 % (Feiertag) auf den Grundstundenlohn.
Ab wann bekomme ich Equal Pay?
Ab dem ersten Tag des 10. Einsatzmonats beim gleichen Kundenbetrieb. Nach maximal 9 Monaten endet die tariflich erlaubte Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Ja, wenn der GVP-DGB-Tarifvertrag angewendet wird. Urlaubsgeld beträgt 50 % des tariflichen Stundenlohns je Urlaubsstunde. Weihnachtsgeld richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit.
Was sind Branchenzuschläge und wie hoch sind sie?
Branchenzuschläge kommen obendrauf, wenn der Kundenbetrieb einer bestimmten Branche angehört (z. B. Metall & Elektro, Chemie, Holz). Sie steigen stufenweise mit der Einsatzdauer und können bis zu 50 % des Tarifgrundlohns betragen.

Datenstand: GVP-DGB-Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag 2026, Stand April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Verleiher oder Ihre Gewerkschaft.

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Tom Kussmann
Gründer

Tom Kussmann ist Gründer von Zeitarbeitsfirma24.de. Mit langjähriger Erfahrung hat er die Plattform aufgebaut, um Transparenz und Vergleichbarkeit in den Markt für Zeitarbeit und Personalvermittlung zu bringen.