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Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Kündigungsfrist berechnen

Berechnen Sie Ihre gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB — für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Azubis. Mit Vorwärts- und Rückwärtsrechner, Probezeit-Modus und Sonderkündigungsschutz-Hinweisen.

§ 622 BGB aktuell Vorwärts- & Rückwärtsrechner Probezeit & Staffel Kostenlos & anonym

Die Kündigung ist schon raus — und Sie wollen wissen, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Wer kündigt?
Probezeit
Letzter Arbeitstag
31.05.2026
4 Wochen · § 622 Abs. 1 BGB
Frist
4 Wochen
zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit
6 J. 1 Mo.
bis Zugang
Endtermin am WochenendeDas berechnete Endedatum fällt auf einen Sonntag. Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem an diesem Tag — § 193 BGB ist nach BGH III ZR 172/04 nicht anwendbar.
Hinweis§ 622 Abs. 6 BGB — Für den Arbeitnehmer gilt die Grundfrist, da keine längere Frist ausdrücklich vereinbart ist.
Rechtsgrundlage
§ 622 Abs. 1 BGB
Fristbeginn & -ende
§ 187 Abs. 1 & § 188 Abs. 2 BGB

§ 622 BGB — Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622 die Mindestkündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse. Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeberkündigungen verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (AG)Rechtsgrundlage
0–2 Jahre4 Wochen zum 15./Monatsende§ 622 Abs. 1
2–5 Jahre1 Monat zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1
5–8 Jahre2 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2
8–10 Jahre3 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3
10–12 Jahre4 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4
12–15 Jahre5 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5
15–20 Jahre6 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6
ab 20 Jahre7 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7

Die verlängerte Staffel gilt nur für Arbeitgeberkündigungen (§ 622 Abs. 2 BGB). Für Arbeitnehmerkündigungen gilt grundsätzlich die Grundfrist von 4 Wochen — längere Fristen müssen vertraglich vereinbart werden (§ 622 Abs. 6 BGB).

Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich danach, wer kündigt.

Arbeitnehmer kündigt

  • Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Keine automatische Staffelverlängerung
  • Längere Frist nur durch Arbeitsvertrag/TV (§ 622 Abs. 6)
  • Probezeit: 2 Wochen taggenau (§ 622 Abs. 3)

Arbeitgeber kündigt

  • Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Staffelverlängerung ab 2 Jahren (§ 622 Abs. 2)
  • Max. 7 Monate zum Monatsende ab 20 Jahren
  • Sonderkündigungsschutz beachten (Schwanger, Elternzeit, SB, BR)

So berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist

1

Partei & Vertragsart bestimmen

Klären Sie zuerst, wer kündigt (Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Azubi) und ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2

Einstellungsdatum & Zugangsdatum eingeben

Tragen Sie das Datum ein, an dem das Arbeitsverhältnis begann. Geben Sie dann das Datum ein, an dem die Kündigung zugegangen ist (nicht: geschrieben oder abgeschickt). Die Frist beginnt gemäß § 187 Abs. 1 BGB am Tag nach dem Zugang.

3

Frist automatisch berechnen lassen

Der Rechner ermittelt die anwendbare Frist nach § 622 BGB. Bei Arbeitgeberkündigung wird die Betriebszugehörigkeit in vollen Monaten berechnet und die entsprechende Staffelstufe angewendet.

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Endtermin ablesen

Das Ergebnis zeigt den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Achtung: § 193 BGB (Verschiebung auf nächsten Werktag) gilt bei Kündigungsfristen nicht — weder für den Zugangstermin noch für den Endtermin.

Wichtig: § 193 BGB gilt nicht. Fällt der letzte Zugangstag (z.B. bei Grundfrist: 28 Tage vor dem 15. oder Monatsletzten) auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss die Kündigung früher zugehen — nicht später. BGH, 17.02.2005 — III ZR 172/04.

Sonderfälle & Ausnahmen

In bestimmten Situationen gelten abweichende Regelungen.

Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB)

Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen taggenau gekündigt werden. Es gibt keinen festen Endtermin zum 15. oder Monatsende.

Azubi-Probezeit (§ 22 BBiG)

Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate) jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbilder ausgeschlossen.

Kurzbeschäftigung (§ 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB)

Für eine vorübergehende Aushilfe (bis zu 3 Monaten) können kürzere Fristen vereinbart werden. Läuft das Arbeitsverhältnis über 3 Monate, gilt die Vereinbarung nicht mehr.

Kleinbetrieb (§ 622 Abs. 5 Nr. 2 BGB)

In Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern (Vollzeitäquivalente) kann die Frist auf mindestens 4 Wochen verkürzt werden — ohne festen Endtermin. Tarifverträge können auch zuungunsten des Arbeitnehmers abweichen.

Sonderkündigungsschutz

Bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung und Betriebsratsmitgliedern ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber besonders erschwert oder ausgeschlossen. Hier sind behördliche Genehmigungen oder besondere Voraussetzungen erforderlich.

Tarifvertrag (§ 622 Abs. 4 BGB)

Tarifverträge dürfen von § 622 BGB in beide Richtungen abweichen — also sowohl kürzere als auch längere Fristen vorsehen. Für tarifgebundene Arbeitnehmer geht die TV-Regelung vor.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meine Kündigungsfrist aus?+

Sie brauchen zwei Daten: den Zugangstag der Kündigung und — bei Arbeitgeberkündigung — die Betriebszugehörigkeit. Aus § 622 BGB ergibt sich daraus die Frist (Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, längere Staffel bei langer Beschäftigung). Fristbeginn ist nach § 187 Abs. 1 BGB immer der Tag nach Zugang.

Wie berechne ich die Tage meiner Kündigungsfrist?+

Vier Wochen nach § 622 Abs. 1 BGB sind exakt 28 Kalendertage — nicht ein Monat. Die Frist startet am Tag nach Zugang und endet mit Ablauf des 28. Tages. Anschließend muss der Endtermin auf den nächsten 15. oder Monatsletzten fallen.

Wie ist meine Kündigungsfrist nach 1 Jahr?+

Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit gilt noch die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB. Die verlängerte Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB greift erst ab 2 Jahren — und nur, wenn der Arbeitgeber kündigt.

Wann hat man 3 Monate Kündigungsfrist?+

Nach § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB beträgt die Arbeitgeber-Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, sobald das Arbeitsverhältnis mindestens 8 Jahre bestanden hat. Für den Arbeitnehmer gilt diese Frist nur, wenn sie vertraglich ausdrücklich für ihn vereinbart wurde (§ 622 Abs. 6 BGB).

Wann muss ich spätestens kündigen, um zum Monatsende zu gehen?+

Bei der Grundfrist (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) muss die Kündigung spätestens 28 Tage vor dem gewünschten Endtermin zugegangen sein. Für ein Ende am 31.03. ist das der 03.03.

Gilt § 193 BGB bei Kündigungsfristen?+

Nein. Der BGH (17.02.2005 — III ZR 172/04) und das BAG haben klargestellt: § 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch analog anwendbar. Fällt der späteste Zugangstag auf ein Wochenende, muss die Kündigung früher zugehen — nicht später.

Zählen Jahre vor meinem 25. Geburtstag bei der Betriebszugehörigkeit?+

Ja, vollständig. Seit dem EuGH-Urteil vom 19.01.2010 (C-555/07 — Kücükdeveci) ist die frühere Altersklausel in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. wegen Altersdiskriminierung unanwendbar. Seit dem Qualifizierungschancengesetz 2019 ist sie auch formal aus dem Gesetz gestrichen.

Ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich?+

Nein. Die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gilt für beide Seiten. Die verlängerte Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB gilt jedoch nur für Arbeitgeberkündigungen, sofern sie nicht einzel- oder tarifvertraglich auch für den Arbeitnehmer vereinbart ist (§ 622 Abs. 6 BGB).

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?+

Nach § 622 Abs. 3 BGB können beide Seiten während einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von 2 Wochen taggenau kündigen — ohne festen Endtermin zum 15. oder Monatsende.

Kann mein Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist verkürzen?+

Nur in engen Ausnahmen: bei vorübergehender Aushilfe bis 3 Monate (§ 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB) oder in Kleinbetrieben bis 20 Arbeitnehmer mit einer Mindestfrist von 4 Wochen (§ 622 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Tarifverträge dürfen nach Abs. 4 in beide Richtungen abweichen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen können abweichen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.